Fragen und Antworten

Sofort nach Ihrem Eintritt können Sie unsere Rechtsberatung im Mietrecht in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin in unserer Geschäftsstelle.

Der Jahresbeitrag wird mit dem Beitritt zum Verein in voller Höhe fällig. Eine monatliche anteilige Verrechnung findet nicht statt. Ab dem Tag, an dem die erste Beitragszahlung beim Mieterverein eingeht, ist das Vereinsmitglied mietrechtschutzversichert.

Infos zum Mitgliedsbeitrag und anderen Kosten unserer Leistungen finden Sie hier.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 75 Euro im Jahr. Außerdem wird beim Eintritt eine einmalige Aufnahmegebühr von 19,50 Euro fällig.

 

Bei Internetanmeldung bitten wir den ersten Beitrag von 70,00 € und die Aufnahmegebühr von 19,50 , auf unser Konto: IBAN: DE68  6425 1060 0000 9156 83 SWIFT-BIC: SOLADES 1 FDS zu überweisen. Gläubiger-Indentifikationsnummer DE27ZZZ00000558979

Bei Anmeldung in der Geschäftsstelle bitten wir Sie zur Erstberatung bei Neueintritt,  den Beitrag und die Aufnahmegebühr in bar mitzubringen.

Mietervereine dürfen Ihre Mitglieder nur außergerichtlich vertreten. Das reicht oft nicht. Wir haben daher für alle unsere Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung im Mietrecht abgeschlossen. Sie leistet dann, wenn durch unsere Beratung eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist und Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat. Die Rechtsschutzversicherung hilft, Klagen der Gegenseite abzuweisen oder selbst Klage einzureichen, z.B. auf Rückzahlung der Kaution. Versichert sind Prozesskosten bis zum 25.000 Euro. Es besteht eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Ist der Schaden vor Beginn der Mitgliedschaft eingetreten, sind Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Außerdem besteht eine Wartezeit von drei Monaten.

Eine Schadensmeldung wird vom Deutschen Mieterbund Landkreis Freudenstadt e.V. an die Rechtsschutzversicherung mit der Bitte um eine Deckungszusage gesandt. Wird diese erteilt, können Sie einem Anwalt Ihrer Wahl mit der Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht beauftragen.

Das bedauern wir natürlich sehr. Beachten Sie bitte die Kündigungsfrist in unserer Satzung. Die Kündigung muss spätestens zum 30. September eines Jahres schriftlich erklärt werden. Die Kündigung kann frühestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Vereinsbeitritt erfolgen.

Wenn Sie aus unserem Tätigkeitsbereich wegziehen, endet die Mitgliedschaft nicht automatisch. Sie müssen innerhalb der in unserer Satzung festgelegten Frist kündigen. Wenn Sie es wünschen, melden wir Sie an den zuständigen Mieterverein an Ihrem neuen Wohnort um. Bereits bezahlte MItgliedsbeiträge werden in diesem Fall verrechnet?

Der Jahresbeitrag wird nach Ablauf des Eintrittsjahres immer im Januar fällig und wird per Lastschrift vom angegebenen Konto des Mitglieds abgebucht.