
Willkommen beim Deutschen Mieterbund Kreis Freudenstadt!
Beratungsstellen in Freudenstadt und Horb
Sie haben eine Mieterhöhung erhalten und finden Sie zu hoch? Sie verstehen die Betriebskostenabrechnung nicht? Sie warten vergeblich darauf, dass Ihr ehemliger Vermieter Ihre Mietkaution zurückzahlt? Antworten auf diese und andere Rechtsfragen erhalten Sie beim Deutschen Mieterbund Freudenstadt und Umgebung. Wir bieten Mieterinnen und Mietern verlässlichen Rat und Sicherheit.
Rechtsberater/in gesucht
Stellenangebot für Juristinnen / Juristen
Immer mehr Mieterinnen und Mieter suchen Rat beim Deutschen Mieterbund Landkreis Freudenstadt e.V. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Juristinnen oder Juristen für die außergerichtliche telefonische oder persönliche Beratung unserer Mitglieder in mietrechtlichen Angelegenheiten für die Beratungsstellen Freudenstadt und Horb.
Die wöchentliche Beratungszeit beläuft sich auf ca. 3 bis 5 Stunden.
Bewerbungen nimmt unsere stv. Vorsitzende, Heiderose Schaufler entgegen, die gerne Fragen beantwortet.
Telefon: 07051 12777 oder 0176 587 05893
schaufler.heiderose(at)gmx.de

Landtagsvizepräsident Daniel Born besucht Mieterbund
Wohnungspotentiale im Gebäudebestand nutzen
Gemeinsam mit Vertretern der SPD im Landkreis Freudenstadt informierte sich der Vizepräsident des Landtags, Daniel Born beim MIeterbund im Landkreis Freudenstadt über aktuelle wohnungspolitsche Probleme und über die Arbeitsschwerpunkte des Mieterbunds. Wohnungsmangel, so der Vorsitzende Udo Casper, ist kein Problem der großen Städte, sondern hat auch den Landkreis Freudenstadt erreicht. Das Defizit werd durch Umnutzung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen verschärft. Schwerpunkt des Neubaus müsse auf den geförderten Wohnungsbau gelegt werden, der sich an breite Schichten der Bevölkerung richte. Casper berichtete über die Beratungsschwerpunkte des Mieterbunds Freudenstadt, dem etwa 1000 Mitglieder angehören.
Miete mindern bei Mängeln?
Berechnen Sie, um wie viel Sie die Miete mindern können

Wenn Ihre Wohnung Mängel hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Mietzahlungen kürzen. Denn aufgrund Ihrer regelmäßigen Mietzahlungen können Sie als Gegenleistung verlangen, dass sich Ihre Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand befindet. Sie muss also zum Wohnen geeignet sein und darf keine Mängel enthalten, die das Wohnen erschweren oder gar unmöglich machen.
Unser Rechner zeigt auf, um welchen Betrag Sie bei bestimmten Mängeln die Miete mindern können. Für diese Berechnung hat der Deutsche Mieterbund zahlreiche Gerichtsentscheidungen berücksichtigt. Doch beachten Sie auf jeden Fall: MIndern Sie niemals die MIete ohne vorherigen rechtlichen Rat! Den gibt es kostengünstig bei uns.