
Zahlen Sie nicht zu viel Miete
Ein Blick in den Mietspiegel gibt Auskunft
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete nicht unbegrenzt steigen. Als Obergrenze für eine Mieterhöhung hat der Gesetzgeber die ortsübliche Vergleichsmiete festgelegt. Was versteht man darunter? Das ist die Miete die für Wohnungen, die aufgrund ihres Alters und ihrer Größe, aber auch wegen ihrer Ausstattung, Beschaffenheit und der Lage vergleichbar sind. Dabei werden nur Wohnungen berücksichtigt, deren Miete in den letzten sechs Jahren angepasst oder neu vereinbart wurde.
Die Stadt Freudenstadt hat seit 2016 einen Mietspiegel, der zuletzt 2022 fortgeschrieben wurde. Der Mieterbund im Landkreis Freudenstadt war an den Beratungen zum Mietspiegel beteiligt.
Der Mietspiegel wurde von der Stadt Freudenstadt als Broschüre veröffentlicht, die hier zum Download bereitsteht. Bequemer jedoch ist der Online-Rechner, mit dem Sie die ortsübliche Vergleichsmiete einfach ermitteln können.