Beitritt
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund Landkreis Freudenstadt e. V. interessieren.
Wir bieten:
- Fachkundige Beratung in allen Miet- und Wohnungsfragen durch erfahrene Juristen.
- Bei Bedarf Übernahme des Schriftwechsels gegen eine Schreibgebühr pro Brief von 10 EUR
- Eine Mietrechtschutzversicherung, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
- Regelmäßige Information durch die MieterZeitung.
- Mitgliedschaft in einer starken und anerkannten Organisation- dem Deutschen Mieterbund, die „beste Versicherung“ für sorgenfreies Wohnen
- Wohnungsabnahme und –besichtigung gegen eine Gebühr von 40 EUR in Freudenstadt und in den Ortsteilen, in den anderen 45 EUR
Aufnahmebedingungen:
Mitglied im Deutschen Mieterbund Landkreis Freudenstadt kann jeder werden, der die Zwecke des Vereins fördern will und die Satzung anerkennt. Der Jahresbeitrag beträgt 75,00 EUR, mit SEPA-Mandat 70,00 EUR und einmalig 19,50 EUR Aufnahmegebühr. Der Jahresbeitrag wird mit dem Beitritt zum Verein in voller Höhe fällig. Eine monatliche anteilige Verrechnung findet nicht statt. Ab dem Tag, an dem die erste Beitragszahlung beim Mieterverein eingeht, ist das Vereinsmitglied mietrechtschutzversichert. Der Jahresbeitrag wird nach Ablauf des Eintrittsjahres immer im Januar fällig und wird per Lastschrift vom angegebenen Konto des Mitglieds abgebucht.
Beratungsstelle und Sprechstunden:
Unsere Beratungs- und Geschäftsstelle befindet sich in der Reichsstrasse 25 in Freudens-tadt. Bitte senden Sie Ihre Post an unsere Postfachanschrift.
Unsere Beratungstermine sind freitags, 16:00 bis 18:00 Uhr in Freudenstadt, dienstags 16:00 bis 18:00 Uhr in Horb, Marktplatz 28 (im Kloster Horb, Projekt Zukunft) nach telefonischer Terminvereinbarung, Tel: 0 74 41 / 95 18 93
Unsere Mietrechtsexperten beantworten Ihre Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch. Telefonische Rechtsauskünfte können nicht erteilt werden.
Rechtschutz:
Die Mitglieder des Deutschen Mieterbundes Landkreis Freudenstadt sind über die DMB-Rechtschutzversicherung AG versichert. Die Versicherung umfasst folgende Leistungen:
Versicherungsschutz besteht nach einer Wartezeit von drei Monaten.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die selbst bewohnte Wohnung einschließlich einer im Mietvertrag mit gemieteter Garage.
Der Versicherungsschutz gilt nur für Wohneinheiten in der Bundesrepublik Deutschland. Das Mitglied übernimmt pro Versicherungsfall 150,00 EUR als Selbstbeteiligung.
Nur wenn das Vereinsmitglied vor einem Rechtsstreit beim Mieterbund eine Beratung wahrgenommen hat und so dem Verein den Versuch einer außergerichtlichen Regelung ermöglicht hat, kann Versicherungsschutz gewährt werden.
Der vollständige Wortlaut des Gruppenvertrags zwischen dem Deutschen Mieterbund Landkreis Freudenstadt und der DMB-Rechtschutzversicherung AG kann in unserer Beratungsstelle eingesehen werden. Weitere Informationen zu Ihrer Miet-Rechtsschutz-Versicherung finden Sie hier.
MieterZeitung:
Durch die MieterZeitung, herausgegeben vom Deutschen Mieterbund, erhalten Sie alle zwei Monate aktuelle Informationen zum Mietrecht und zur Wohnungspolitik. Der Bezug der MieterZeitung ist im Jahresbeitrag enthalten.
Datenschutz:
Auch der Deutsche Mieterbund Landkreis Freudenstadt kann seine Aufgaben nur mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erfüllen. Dies gilt sowohl für die Mitgliederbetreuung und für die Beratung als auch für die schnelle Datenweitergabe an die Rechtschutzversicherung und die Verlagsgesellschaft des Deutschen Mieterbundes, damit der lückenlose Versicherungsschutz und der reibungslose Versand der MieterZeitung gewährleistet sind. Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten wir das Datenschutzgesetz. Lesen Sie sich bitte diesbezüglich auch unser Merkblatt zur Datenverarbeitung durch.
Ummeldung:
Ihre Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit einem Wegzug aus unserem Tätigkeitsbereich oder den Umzug in Wohneigentum. Auch in diesen Fällen ist die satzungsgemäße Kündigungsfrist einzuhalten. Auf Antrag melden wir Sie an den örtlich zuständigen Mieterverein, der dem Deutschen Mieterbund angeschlossen ist, um. Eine Aufnahmegebühr fällt in diesem Fall nicht an, ebenso bleibt der Versicherungsschutz erhalten. Teilen sie uns bitte Adressänderungen sowie Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend mit. Gebühren, die durch Anfragen an Einwohnermeldeämter oder durch die Rücklast des Vereinsbeitrages entstehen, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
Ende der Mitgliedschaft:
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Jahresende erfolgen. Sie muss spätestens zum 30. September eines Jahres schriftlich erklärt werden. Die Kündigung kann frühestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres erfolgen.
Sollten Sie sich nun entschlossen haben Mitglied im Deutschen Mieterbund Landkreis Freudenstadt e.V. zu werden, können Sie dieses entweder über unseren Online-Antrag erledigen oder Sie laden sich unser Beitrittsformular und (wenn gewünscht) das SEPA-Lastschriftmandat herunter, füllen dieses aus und senden dies postalisch an:
Deutscher Mieterbund Landkreis Freudenstadt e.V., Postfach 625, 72236 Freudenstadt